Stiftungszweck - Aufgaben des Stiftungsrates und Mitglieder des Stiftungsrates
   
 

Die Stiftung "Beschäftigungs- und Wohnheim für cerebral Gelähmte" hat zum Zweck, ein Beschäftigungs- und Wohnheim für cerebral gelähmte Erwachsene zu betreiben.

  • Der Stiftungsrat als oberstes Gremium

  • trägt die Gesamtverantwortung für das Weiterbestehen und den Betrieb des Heimes

  • bestimmt die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Heimphilosophie im Rahmen des Stiftungszwecks

  • sorgt für die finanzielle Basis und die Wahrnehmung der Interessen der Stiftung

  • ist Entscheidungsinstanz für jene Belange, welche nicht in die Kompetenz der Heimleitung fallen

  • bildet die Rekursinstanz für Entscheide der Heimleitung

 

   
 

Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:

Präsident: Herr Dr. R. Krummenacher

Vizepräsident: Herr Dr. med P. Hösli

Kassierer: Herr Ch. Gloor

Herr Dr. R.  Büttiker

Herr E. Tomaschett

Frau G. Trachsel

Herr Dr. A. Datta

Frau E Grossmann

Herr D. Herzog

 

Sekretariat: Frau Th. Mächler